Leitfaden zur neuen Vergabeverordnung (VgV)

Im April 2016 ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz Vergabeverordnung (VgV) – in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherigen Vergabeverordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und für Lieferleistungen (VOL).

Leitfaden VgV U1

Gemeinsam mit den Kammern und Berufsverbänden hat der DAI nun einen Leitfaden herausgegeben. Die Herausgeber sehen in der neuen VgV die Chance, künftig Vergabeverfahren effizient durchzuführen, die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten sowie kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Der Leitfaden bietet hierfür praxisrelevante Empfehlungen und Grundlagen. Der mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund abgestimmte Leitfaden dokumentiert den gemeinsamen Willen von Auftraggebern und Auftragnehmern, der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

Herausgeber

  • Bundesarchitektenkammer BAK
  • Bund Deutscher Architekten BDA
  • Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure BDB
  • Bund Deutscher Innenarchitekten BDIA
  • Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
  • Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine DAI
  • Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL
  • Vereinigung freischaffender Architekten VfA
  • Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO
  • Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure bab

Weitere Informationen: Leitfaden zum Download

Genderhinweis
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