EUGH-Urteil: Wegfall der Höchst- und Mindestsätze

Berlin – 04.07.2019 Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. (DAI) legt Wert auf die Feststellung, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom heutigen Tage mitnichten bedeutet, dass es keine Honorarordnung mehr gibt. Das Urteil bezieht sich auf die Höchst- bzw. Mindestsätze. Die Auswirkungen sind aber dennoch gravierend.

Europa ist nicht nur ein einzigartiges Friedensprojekt, es ist auch ein einheitlicher Wirtschaftsraum. Das bestätigt einmal mehr das heute vom EUGH gefällte Urteil mit Blick auf die deutsche Honorar- und Abgabenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Diskussion wird seit Jahren geführt. Andere Branchen und Berufe haben ähnliche Erfahrungen gemacht und schon früher ihre Vergütungsordnungen angepasst – so z.B. die Steuerberatungsvergütungsverordnung.

Das Urteil folgt jetzt dem Plädoyer des polnischen Generalanwalts Maciej Szpunar. Ende Februar dieses Jahres hatte der in seinen Schlussanträgen vor dem EUGH zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält.

„Jetzt hat die Bundesregierung den höchstrichterlichen Auftrag, die HOAI zu ändern und muss die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze abschaffen“, sagt Prof. Dipl.-Ing. Christian Baumgart, Präsident des DAI. Er stellt zugleich klar: „In der öffentlichen Wahrnehmung der letzten Jahre konnte der Eindruck entstehen, der EUGH entscheidet über unser komplettes Honorar- und Abgabensystem. Dem ist natürlich nicht so und alle Leistungsphasen behalten ihre Gültigkeit. Bestehende Verträge, die unter Mindestsatz geschlossen wurden, gelten jedoch und der Mindestsatz kann nun nicht mehr eingeklagt werden. Das würde fortan gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen.“

Der DAI weist seine Mitglieder darauf hin, dass bestehende Verträge, die nach HOAI geschlossen wurden, grundsätzlich wirksam sind. Außerdem empfiehlt der Verband grundsätzlich in jedem Fall alle Vereinbarungen mit den Bauherren schriftlich zu fixieren.

„Nach Wegfall der allgemein gültigen Mindest- bzw. Höchstsätzen müssen sich Bauherren für Planerleistungen lediglich an einer ortsüblichen Vergütung orientieren. Hier empfehlen wir ganz klar schriftliche Verträge zu vereinbaren und die derzeitigen HOAI-Sätze zu Grunde zu legen“, so der DAI Präsident.


Gegründet 1871, gehören dem DAI aktuell über 30 Architekten- und Ingenieurvereine im gesamten Bundesgebiet an. Damit vertritt der Verband die Interessen von ca. 4.000 Architekten, Ingenieuren und Planern. Der Verband gibt die Fach- und Verbandszeitschrift BAUKULTUR heraus, die zweimonatlich erscheint.

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