VHV Versicherungen

VHV Verbands- und Kooperationsmanagement Bau: Unterstützung der Bauwirtschaft bei neuen Herausforderungen in Deutschland und beim grenzüberschreitenden Bauen.

VHV Versicherungen
Adresse:
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Ansprechpartner(in):
Dipl.-Ing. (FH) Olaf Kayser, Versicherungsfachmann (BWV)
Account Manager Verbands- und Kooperationsmanagement Bau
E-Mail:
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Webseite:
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Die VHV Versicherungen haben mit der Einrichtung eines speziellen Verbands- und Kooperationsmanagement Bau ein zusätzliches Instrumentarium zur Vertiefung des Dialoges mit den bauwirtschaftlichen Einrichtungen und Institutionen geschaffen.

Sie identifiziert und bündelt Problemfelder der Bauwirtschaft aus diesen Kontakten, mit dem Ziel, durch vorhandene und neu zu entwickelnde Versicherungsprodukte Lösungen anbieten zu können und schafft die Voraussetzungen für eine Umsetzung in diesen Gremien.

Demographische Veränderungen berühren auch die Aufgaben der Bauwirtschaft

Eine zentrale Aufgabe für die Bauwirtschaft in den kommenden Jahren wird der Stadtumbau sein, denn die Alterung und der Rückgang der Bevölkerung in der Bundesrepublik gehen mit Schrumpfungsprozessen, mit Bedarfs- und Angebotsveränderungen in allen Lebensbereichen einher. Dies wird auch weitreichende Folgen für die Stadtentwicklung haben und eine Herausforderung für den Städtebau bedeuten. Mit der konkreten Umsetzung werden auch neue Risikolagen geschaffen, die eine passende Absicherung von Risiken beim Stadtumbau verlangen, die sich aus Abbruch, Rückbau, Sanierungs- und Entsorgungsproblematiken er-geben.

Damit sich der Stadtumbau wirklich als Erfolgsmodell für die Bauwirtschaft darstellt, müssen auch hierzu passende Sicherungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Das gilt glei-chermaßen für Public Private Partnership-Modelle.

Riskmanagement – gemeinsame Lösungen zur Schadenminderung finden

Das Verbands- und Kooperationsmanagement wird darüber hinaus gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung (IFB) ein Riskmanagement anbieten, das der Bauwirtschaft neue Geschäftsfelder eröffnen und deren Absicherungen durch die VHV Versicherungen sichergestellt werden soll. Beispiel: die unterirdische Verlegung unterschiedlicher Infrastruktursysteme. Heute sind in Deutschland Gesamtlängen von über 960.000 km öffentli-cher und privater Abwasserkanäle und mehrere Millionen Kilometer Gas-, Wasser-, Elektrizitäts-, Fernwärme und Telekommunikationsleitungen vorhanden. Diese und weitere Leitungssysteme sind unterirdisch im Straßenkörper, durch Normen, durch Lage und Tiefe geregelt untergebracht und bilden einen wichtigen Bestandteil der kommunalen Infrastruktur. Diese konventionelle Anordnung und die getrennte Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenquerschnitt haben sich seit dem vergangenen Jahrhundert, als mit ihrem planmäßigen Bau begonnen wurde, prinzipiell nicht verändert. Dies führte und führt noch immer zu einer Vielzahl von Problemen.

Auf jeder Baustelle wird von allen am Bau Beteiligten verlangt, dass sie auf den Schutz der im Erdreich verlaufenden Kabel und Leitungen achten. Die empfindlichsten Leitungen, nämlich IT und TV-Kabel, Elt-Anschlüsse sowie Gasleitungen liegen im Bereich bis rund 1 m unter der Erde. Dort treten auch die meisten Schäden auf. Die Schadenursachen sind vielschichtig, liegen teilweise in den unterschiedlichen Maßstäben der dem Bauunternehmer vorliegenden Leitungsplänen, stark abweichenden Tiefenlagen der Leitungen, fehlenden und fehlerhaften Informationen der Leitungsträger über Planungsänderungen bzw. in der mangelnden Sorgfalt bei der Erkundigungs- und Sicherungspflicht des Unternehmens. Jährlich entsteht der Volkswirtschaft dadurch ein Schaden über 75 Mio. Euro. Die Versorgungsunternehmen schätzen diesen Betrag deutlich höher. Wegen des enormen volkswirtschaftlichen Schadens gibt es vielfältige Bemühungen aller Interessierten, also der Leitungsbetreiber, der Baubeteiligten und der Versicherer, Leitungsbeschädigungen zu vermeiden. So z. B. durch intensive Schulungen oder den Einsatz von Leitungsortungsgeräten. Dennoch nimmt zumin-dest auch aus Sicht des Versicherers die Zahl der Leitungsbeschädigungen nicht ab.

Das Institut für Bauforschung hat gemeinsam mit dem Verbands- und Kooperationsmana-gement Bau alle betroffenen Institutionen und offiziellen Einrichtungen sowie Bauunternehmen in eine begleitende Forschungsarbeit eingebunden, um zukunftsweisende Lösungswege zu eröffnen.

Grenzüberschreitendes Bauen erfordert genaue Marktkenntnisse

In den letzten Jahren hat das Interesse an grenzüberschreitenden Aktivitäten im Baubereich zugenommen. Die großen Unternehmen in der Bauindustrie haben sich damit in der Vergangenheit in aller Regel nicht schwer getan. Im Zuge der Globalisierung der Märkte und der Öffnung der Grenzen Europas hat sich die früher vorherrschende Binnenorientierung auch in der mittelständischen Bauwirtschaft gewandelt. Die grenzüberschreitende Bautätigkeit wird in Zukunft zunehmen, insbesondere in den Grenzregionen. Daher ist es wichtig, den Informationsaustausch über das Bauen länderübergreifend zu intensivieren. Die Schaffung eines einheitlichen grenzüberschreitenden Baumarktes, der wirklich neue Perspektiven zur Entwicklung der Geschäfte für unsere Unternehmen eröffnet, kann nicht von heute auf morgen geschehen. An einer Ausschreibung teilzunehmen, eine Werbekampagne zu starten, Kontakte mit Architekten, Bauherren, Bauträgern oder Lieferanten zu knüpfen oder gar Verträge abzuschließen, bedeutet für einen Unternehmer, der über die Grenze geht, völlig neue Kompetenzen zu erwerben. Diese liegen vor allem im sprachlichen, aber auch im sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bereich. Nicht zu vergessen ist insbesondere auch die administrative und die rechtliche Seite. Die Vielzahl der am Bau Beteiligten, die Beachtung aller technischen Vorschriften sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand – um nur einiges zu nennen – machen dieses Vorhaben zu einem regelrechten Hürdenlauf. Auch muss man sich hierbei insbesondere in der Sprache des anderen zurechtfinden, nicht nur in der Alltagssprache, sondern vor allem auch in der Verwaltungssprache und der Fachsprache des Baugewerbes.

Im Rahmen grenzüberschreitenden Bauens deutscher Unternehmen, dessen Auswirkungen sich insbesondere in Richtung Frankreich und den Benelux-Ländern zeigen, ergibt sich durch die verschärfende Gesetzgebung und Vorschriften (z.B. Präqualifikationserfordernisse)inklusive nationaler Baustoffrichtlinien ein erhöhter Beratungs- und Handlungsbedarf. In Frankreich regeln die Art. 1792 ff. Code Civil umfassend das Verhältnis zwischen den Baubeteiligten und ihren Versicherungen. Das Code Civil sieht eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (Décennale) vor. In diesem Zusammenhang sind zwei Pflichtversicherungen zu unterscheiden:

Die Sachversicherung des Bauherren (Assurance Dommage Ouvrage ADO) sowie die Haftpflichtversicherung der Konstrukteure (l'Assurance Responsabilité Civile Décennale), worunter grundsätzlich alle an der Bauausführung Beteiligten im Hochbau fallen.

In allen anderen Fällen wird in der Regel auch hier eine entsprechende 10-jährige Gewähr-leistungsabsicherung durch den Bauherren verlangt.

Ein solcher Versicherungsschutz kann nunmehr deutschen Bauunternehmen bei grenzüber-schreitendem Bauen nach Frankreich durch die VHV zur Verfügung gestellt werden.

In Luxemburg können Architekten und Bauingenieure nur tätig werden, wenn eine Décennale-Versicherung für die zehnjährige Gewährleistung nachgewiesen wird. In Belgien wird in aller Regel durch den Bauherren eine Décennale-Versicherung abverlangt. Insoweit beschäftigt sich das Verbands- und Kooperationsmanagement Bau der VHV

Versicherungen neben eigener Beratungstätigkeit in diesem Segment mit dem Aufbau eines Netzwerkes zu ausländischen Versicherungsgesellschaften und Vermittlern in Europa, um insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft bei Auslandsrisiken Versicherungsschutz zur Verfügung stellen zu können.

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