"Der Tagesordnung gemäss hatten mehre Kommissionen über Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. Seitens der Kommission für die Gründung eines deutschen Bautechnikverbandes war dies durch eine gedruckte, den
Vereinsmitgliedern zugesandte Vorlage geschehen, die Herr Blankenstein nunmehr noch im Einzelnen erläuterte. Die Kommission stellt als den ins Auge zu fassenden, erreichbaren Zweck eines solchen Verbandes, für den sie den Namen "Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine" vorschlägt, die Aufgaben hin: 1) das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit unter allen deutschen Architekten und Ingenieuren zu stärken und zu erhalten, 2) Förderung des Bauwesens durch die Vermittlung eines Austausches von Ideen und Erfahrungen, 3) Wahrung der gemeinsamen technischen und sozialen Interessen. Was die Einzelheiten des Organisationsplanes für einen solchen Verband betrifft, so stimmt die Kommission in sehr vielen Punkten mit den Prinzipien des detaillirten Statuten-Entwurfs der Hrn. Baumeister, Grashof und von Egle überein, weicht allerdings auch in mehren wesentlichen Beziehungen von ihm ab. Statt einer Diskutirung der Differenzpunkte, die in der nach Kassel berufenen Delegirtenversammlung doch noch stattfinden wird und vorläufig zu sehr in Detail geführt hätte, hat die Kommission es vorgezogen jenem Entwurfe lediglich eine Reihe von Grundzügen für das Statut des zu gründenden Verbandes gegenüber zu stellen, in denen sie ihre leitenden Ideen niedergelegt hat. Wir bringen denselben hier wörtlich zum Abdruck: ..."
Bauzeitung vom 26. Mai 1870 (PDF)