LiTG-Publikation 38: "Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 Tages- und Kunstlicht"

litg pub 38Als erste Veröffentlichung mit dem Schwerpunkt "Arbeitspraxis" erschien im Januar 2019 die LiTG-Publikation 38 "Leistungsbilder Lichtplanung – Teil 1 Tages- und Kunstlicht". Für alle LiTG-Mitglieder steht die Schrift zum kostenlosen Download auf der LiTG-Webseite zur Verfügung.

Lichtplanungen orientieren sich seit Jahrzehnten an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), ohne dass darin explizite Leistungsbilder für Lichtplanungen enthalten sind. Die Untersuchung sämtlicher Honorarordnungen seit ihrer Entstehung im Jahr 1976 zeigt, dass hinsichtlich der Lichtplanung Strukturen und Systematiken festgelegt wurden, die bis heute Bestand haben: Tages- und Kunstlichtplanungen sind lediglich als Teile innerhalb von Objekt- und Fachplanungen angelegt. Die aktuelle Planungs- und Baupraxis und die Vorgaben des BGB 2018 zum neuen Planungsvertragsrecht erfordern es, diese Strukturen in Bezug auf Lichtplanungen flexibler zu gestalten, zu aktualisieren und vor allem zu konkretisieren.

Vor diesem Hintergrund begann im November 2017 im Auftrag der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft e.V. (LiTG) eine Taskforce aus 10 Experten, die sich aus Lichtplanern, Sachverständigen, Hochschullehrern, Herstellern von Beleuchtung, Tageslichtsystemen und Regelungstechniken zusammensetzt, mit der Zusammenstellung detaillierter "Leistungsbilder Lichtplanungen". In die Erarbeitungen flossen die Bewertungen, Kommentare und Ergänzungen von rund 70 Fachplanern und Planungsbüros aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit ein. Die im Dezember 2018 fertiggestellten Leistungsbilder "Tageslicht" und "Kunstlicht" und liegen nun als LiTG-Publikation vor.

Die Publikation 38 richtet sich an Lichtplaner und Lichtplanende sowie an Bauherrn und jeden, der Lichtplanungen beauftragt. Sie entstand mit dem Ziel, durch die konkrete Beschreibung von Leistungsbildern darstellen zu können, wie sich die durch eine Lichtplanung zu erbringenden Leistungen zusammensetzen, inwieweit diese Leistungen von der gesetzlichen Honorarordnung abgedeckt werden und an welcher Stelle darüber hinaus gehende Vergütungen zu vereinbaren sind.

Weitere Informationen: www.litg.de

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