Architekturführer Region Augsburg/Schwaben

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Der Schwäbische Architekten- und Ingenieurverein (SAIV) hat einen Architekturführer für die Region Augsburg und Schwaben herausgebracht. Die darin vorgestellten Bauwerke sind Ausdruck der zeitgenösischen Architektur und der Ingenieurbauleistungen in und um Augsburg.

"Ziel von Architektur ist ursächlich nicht Kunst, sondern funktionaler Nutzen", schreibt der Vorsitzende des SAIV, Dipl.-Ing. Klaus Stumpf in seinem Vorwort des im context verlag Augsburg erschienen Buches. Er widerspricht damit dem klassischen Zitat von Vitruv, wonach die Architektur die Mutter aller Künste sei.

Anlass für diese Neuauflage eines Architekturführers - ein erster Band beschäftigtes sich im Jahr 2000 mit der "Architektur in Augsburg 1900 bis 2000" - ist der 150. Geburtstag des SAIV. 1867 gegründet, ist er somit einige Jahre älter als der Dachverband DAI. Letzterer wurde seinerzeit "in Sorge um die Baukultur" gegründet. Aktueller kann das Thema also nicht sein. Unsere gebaute Umwelt wird insbesondere in den Ballungszentren immer dichter. Umso wichtiger ist es, sie qualitativ so hochwertig wie nur irgendmöglich zu gestalten, damit der oben angesprochene Nutzen ein umfassender wird: Lebensfroh, funktional, ästhetisch, energetisch, passgenau für die Umgebung und nicht zuletzt nachhaltig - von der Planung über den Betrieb bis hin zu einem späteren Rückbau. Allerdings ist Baukultur nicht nur ein Thema für die Städte. Mit dem herausgegebenen Architekturführer wird ebenfalls dokumentiert, was in der Fläche machbar ist. Land-Baukultur ist ein wichtiger Baustein, wenn es darum geht, auch kleinere Kommunen für seine Bewohner attraktiv zu halten.

Der beschriebene Führer sollte Nachahmer finden im ganzen Land. Er gibt potenziellen Bauherren Anhaltspunkte, was möglich und möglicherweise sinnvoll ist. Umgekehrt können auch die Planer von Ideen der Bauherren profitieren. Ein Beispiel also, das Schule machen sollte.

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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