In der Mitgliederversammlung des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. am 4.5.2010 hat der Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert die positive Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) begrüßt.
Der AHO wird eng in die noch vor dem Sommer 2010 startende fachliche Aktualisierung der HOAI-Leistungsbilder eingebunden, die bereits im 2. Quartal 2011 abgeschlossen sein soll. Den Auftakt bildete die Sitzung der Koordinierungsgruppe HOAI am 11.5.2010 im BMVBS mit Vertretern der zuständigen Bundesministerien, Ländervertretern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten. Darauf aufbauend wird das BMWi ein Gutachten zur Honorarhöhe und -struktur beauftragen. Die HOAI-Novellierung soll noch in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach sein.Der AHO-Vorsitzende forderte nachdrücklich eine frühzeitige Festlegung der zuständigen Bundesministerien BMWi und BMVBS, dass die Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) schnellstmöglich wieder in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt werden. Diese Leistungen sind unverzichtbarer Teil eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses. Zwar gebe es mit der Bildung einer speziellen Arbeitsgruppe zu diesem Bereich positive Signale aus dem BMVBS. „Ein klarer Kurs der Bundesregierung ist in dieser zentralen Frage aber noch nicht erkennbar“ beschrieb Ebert die Situation und kündigte
die kurzfristige Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens durch den AHO an. Dieses soll den Prüfungsauftrag des Bundesrates vom 12. Juni 2009 unterstützen und fundiert belegen, dass es sich bei den aus der HOAI entfallenen Bereichen zu einem erheblichen Teil um Planungsleistungen handelt, die der Sicherung der Bauqualität und dem Verbraucherschutz dienen.
Erfreuliches Resultat der diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Beitritt der Architektenkammer Sachsen in den AHO. Damit wird die Kompetenz des AHO auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure und Architekten weiter gestärkt. Im Jahr 2002 hatte sich der AHO, der zunächst nur als Ingenieurverband gegründet wurde, auch für Architektenvereinigungen geöffnet. Mittlerweile sind im AHO 42 Ingenieur- und Architektenorganisationen zusammen geschlossen.
Weitere Informationen: www.aho.de