Neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Am 18.5.2010 verabschiedete das Europäische Parlament die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die Richtlinie enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen als auch bestehenden Gebäuden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen. Alle Gebäude, die nach Ende 2020 errichtet werden, müssen hohe Energiesparvorgaben erfüllen und zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten.

Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, sofern dies „technisch und wirtschaftlich machbar ist“. Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.

Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Union. Sie stellen damit Europas größte Emissionsquelle dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz würde folglich helfen, das geforderte CO2-Emissionsziel zu erreichen. Auch soll dadurch ein Beitrag geleistet werden, das EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in 10 Jahren zu erreichen.

Weitere Informationen: www.enev-online.de

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