Die unreflektierte energetische Sanierung von Gebäuden nach den Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG kann sich als gefährliche Haftungsfalle erweisen. Die ersten Planer sind bereits in die Haftung genommen worden, da sich die Sanierung für den Bauherrn nicht gerechnet hatte.
Der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten" zeigt deshalb in der aktuellen Dezember-Ausgabe, in welchen Zeiträumen sich energetische Sanierungen amortisieren müssen, welche Aufklärungs- und Beratungspflichten Sie als Planer treffen, wann sich Bauherren von den Vorgaben der EnEV und des EEWärmeG befreien lassen können, wie Sie solche Befreiungsanträge stellen und wie Sie sich in diesem Zusammenhang als (wirtschaftlicher) Treuhänder des Bauherrn positionieren.Nehmen Sie die Sache sehr ernst. Wenn selbst der Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg im Deutschen Architektenblatt darauf hinweist, dass Kollegen verklagt werden, weil "sich nach einer energetischen Sanierung die prognostizierte Verbrauchsminderung nicht einstellt", ist Gefahr in Verzug.
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