EnEV 2014: Häufige Irrtümer

Seit dem 1. Mai ist die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Die Praxis zeigt, dass jede neue Fassung der Verordnung viele Fragen eröffnet, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten können.

Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen kommt. Zu den 6 häufigsten Irrtümern gehören:

  1. Irrtum: Die neue Energieeinsparverordnung heißt offiziell „EnEV 2013“.
  2. Irrtum: Die neue EnEV verschärft seit 1. Mai 2014 den Energie-Standard für Gebäude.
  3. Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben hängt vom Datum der Baugenehmigung ab.
  4. Irrtum: Wer seit dem 1. Mai 2014 in kommerziellen Immobilienanzeigen nicht die geforderten Energiekennwerte angibt, macht sich strafbar.
  5. Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise oder ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet, benötigt nun unbedingt einen Energieausweis.
  6. Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude benötigt, kann frei wählen zwischen dem Bedarfs- oder Verbrauchs-Ausweis.

Unter www.enev-online.de werden die Irrtümer aufgeklärt: die 6 häufigsten Irrtümer

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