Nach Ansicht der EU verstoßen die deutschen Honorarordnungen - und damit auch die HOAI - gegen das europäische Recht, indem sie ausländischen Mitbewerbern durch die Honoraruntergrenzen den Zugang zum deutschen Markt verwehren. Die EU-Kommission hat daher gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Dass damit die HOAI zur Disposition gestellt ist, dagegen hat sich der DAI bereits im Juni zusammen mit allen Organisationen der planenden und bauenden Berufe verwehrt: DAI Pressemeldung vom 19.6.2015
Die Bundesarchitektenkammer hat ganz aktuell eine an die Bundesregierung gerichtete Online-Petition vorbereitet und bitte um Unterstützung. Ein Interview zum Thema („Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen drauf“) mit der Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, finden Sie ebenfalls online:
>>> Online-Interview
>>> Online-Petition