Vergaberecht: neue EU-Schwellenwerte im Vergabewesen

Zirngibl Rechtsanwälte

Am 10.11.2021 veröffentlichte die Europäische Kommission die für die Jahre 2022/23 neu geltenden EU-Schwellenwerte. Dabei ist nur eine leichte Erhöhung der Schwellenwerte gegenüber den Jahren 2020/21 festzustellen.

Die folgenden Werte sind Nettowerte, die Umsatzsteuer ist also nicht mit eingerechnet.

  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von zentralen Regierungsbehörden: 2022/23: 140.000 € (2020/21: 139.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern: 2022/23: 215.000 € (2020/21: 214.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 2022/23: 431.000 € (2020/21: 428.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 2022/23: 431.000 € (2020/21: 428.000 €)
  • Öffentliche Vergabe von Bauaufträgen: 2022/23: 5.382.000 € (2020/21: 5.350.000 €)
  • Öffentliche Vergabe von Konzessionen: 2022/23: 5.382.000 € (2020/21: 5.350.000 €)

Die EU-Schwellenwerte für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungsaufträgen von öffentlichen Auftraggebern (750.000 €) und der für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungsaufträgen von Sektorenauftraggebern (1.000.000 €) bleiben nach wie vor konstant. Diese Schwellenwerte gelten für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und werden alle zwei Jahre in Abhängigkeit zur Kursentwicklung des Euros bzw. der jeweiligen Landeswährungen überprüft. Für die Jahre 2024/25 könnten also wieder veränderte Schwellenwerte gelten.

Näheres zu den Vergabearten und den EU-Schwellenwerten ist in den folgenden Richtlinien nachzulesen: Klassische Richtlinie 2014/24/EU, Konzessionenrichtlinie 2014/23/EU, Sektorenrichtlinie 2014/25/EU, Richtlinie Verteidigung und Sicherheit 2009/81/EG

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