Architektur- und Ingenieurbüros, die vertraglich vereinbarte Leistungen mit mehr als dem Mindestsatz abrechnen wollen, müssen ein neues BGH-Urteil beachten: Demnach sind alle mindestsatzabweichenden Honorarvereinbarungen und -abrechnungen unwirksam, die nicht schriftlich vor Auftragserteilung getroffen worden sind (Beschluss vom 24.5.2012, Az. VII ZR 167/10). Darauf weist der "Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ hin.
Die Entscheidung birgt gewaltigen Sprengstoff für typische Fälle des Tagesgeschäfts, wie z. B.:
- wenn auf Basis einer mündlichen Vereinbarung erste Leistungen erbracht wurden (denn dann ist die Bedingung „schriftlich bei Auftragserteilung” für eine Mindestsatzüberschreitung nicht erfüllt)
- bei vom Auftraggeber gewünschten Planungsänderungen
- bei der Abwicklung von General- bzw. Subplanerverträgen
Laut „Wirtschaftsdienst“ ist außerdem damit zu rechnen, dass sich der Beschluss auch auf der Auftraggeber-Seite herumspricht – und diese nun ungewöhnliche Zugeständnisse macht bei der Honorierung von Leistungen, die nach Projektbeginn anfallen. Planungsbüros, die hier nicht richtig reagieren, drohen erhebliche Honorarnachteile. Der "Wirtschaftsdienst" empfiehlt deshalb unter anderem, mündliche Vereinbarungen explizit nur für die ersten beiden Leistungsphasen zu treffen und für die restlichen Leistungsphasen dann die Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung zu schließen. Alles weitere steht in einem Praxisbeitrag in der September-Ausgabe es Wirtschaftsdienst, die Interessenten auf www.wia.iww.de kostenlos anfordern können.
Der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten erscheint im IWW Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW). Das IWW ist Marktführer für anzeigenfreie Wirtschafts- und Steuerinformationsdienste, die sich an professionelle Zielgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmer (b2b) wenden. Das IWW-Institut publiziert an drei Standorten Düsseldorf, Nordkirchen und Würzburg 70 Informationsdienste, davon 11 als Online-Informationsdienste. Zudem veranstaltet das IWW jährlich ca. 160 Seminare, Fachtagungen und Kongresse. Hinzu kommen ca. 40 Online-Seminare. Als selbstständig operierendes Unternehmen gehört es zu Vogel Business Media, einem führenden deutschen Fachinformationsanbieter mit rund 100 Fachzeitschriften und 60 Webseiten sowie zahlreichen internationalen Aktivitäten.
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