Schindler: Notfallplan für alle Aufzüge ist Pflicht

Ab 1.6.2016 fordert der Gesetzgeber für alle Aufzüge einen Notfallplan. Bei Neuanlagen ist das Dokument mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung bereits jetzt verpflichtend, für bestehende Anlagen läuft die bislang geltende Übergangsfrist zum 31.5.2016 aus.

Dr. Karl Meyer, Leiter der Notrufzentrale beim Aufzugsunternehmen Schindler, begrüßt diese gesetzliche Neuerung. „Der Notfallplan enthält alle Informationen, die für eine zügige Befreiung eingeschlossener Personen erforderlich sind. Aufzugsbetreiber, die noch keinen Notfallplan erstellt haben, können auf www.schindler-notruf.de ein Musterformular herunterladen.“

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Auf www.schindler-notruf.de finden Betreiber ein Musterformular für den Notfallplan sowie weitere Informationen rund um das Thema Aufzugsnotruf

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Daten für mehr Sicherheit
Das Dokument ist innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und enthält Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Betreiber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch die Kontaktdaten von Ersthelfern sowie Informationen zur Lage der Notbefreiungsanleitung dürfen nicht fehlen. Diese Angaben müssen regelmäßig aktualisiert werden. Bei Aufzügen mit Verbindung zu einer Einsatzleitzentrale reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person (ehemals Aufzugswärter) für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan in der Nähe des Aufzugs sichtbar angebracht sein. Schindler steht seinen Servicekunden bei Fragen zum Notfallplan und zur Notbefreiungsanleitung mit Rat und Tat zur Seite.

Notrufsystem nachrüsten
Zusätzlich sollten Betreiber darauf achten, dass der Aufzugsnotruf den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn spätestens ab 2020 muss jeder Aufzug über eine sogenannte Zwei-Wege-Kommunikationseinrichtung verfügen. „Es ist ratsam, die Installation kurzfristig in Angriff zu nehmen“, weiß Dr. Karl Meyer. „Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung eingeschlossener Personen nicht innerhalb einer halben Stunde eingeleitet werden kann.“ Die Nachrüstung oder Modernisierung eines veralteten Fernnotrufs über einen kostengünstigen Mobilfunkanschluss lässt sich bei jedem Aufzug problemlos realisieren und sichert die direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale.

Entlastung bei den Betreiberpflichten
Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 erhöhten sich auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Betreiber. Mit „Prüfung Plus“ bietet Schindler daher ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem sich eine Vielzahl von Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren lassen. Enthalten sind unter anderem die Koordination und Kostenübernahme der Prüftermine mit einer zugelassenen Überwachungsstelle, eine elektrische Prüfung nach Unfallverhütungsvorschrift, der Abgleich des Anlagenzustands mit dem aktuellen Stand der Technik sowie eine Bewertung der Umfeldgefährdungen. Wer möchte, kann darüber hinaus auch die Ausbildung der erforderlichen beauftragten Personen durch Schindler durchführen lassen.

Weitere Informationen: www.schindler.com

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