Die Kommunikation mit seinen Mitgliedern, mit Architekten und Ingenieuren sowie der Öffentlichkeit hat für den Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine einen hohen Stellenwert.

Die beiden wichtigsten Bausteine sind hier die zweimonatlich erscheinende Verbands- und Abonnentenzeitschrift BAUKULTUR aber auch dieser Internetauftritt.

Der Verband will aktuell informieren, politische Entscheidungen im Sinne seiner Mitglieder aufmerksam und kritisch begleiten sowie umgekehrt Architekten und Ingenieure aus seinen eigenen Reihen einer breiten Öffentlichkeit vorstellen. Das alles geschieht vor dem Hintergrund, allen Beteiligten und Interessenten am Planen und Bauen in Deutschland eine Kommunikationsplattform zu bieten.

Trinkwasser
Foto: Martin Sotirov | Lizenz cc 2.0

Berlin – Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) setzt sich wie viele mit dem Planen und Bauen in Verbindung stehende Organisationen für bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum insbesondere in den Ballungsgebieten ein. Auch die Städtebauförderung und das Programm Soziale Stadt sind dem Verband seit vielen Jahren ein besonderes Anliegen. In den kommenden fünf Jahren wird viel im Gesundheits- und Pflegebereich gebaut, erneuert und erweitert. Das darf nicht aus dem Fokus der Aufmerksamkeit verschwinden.

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Berlin – Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) unterstützt den Fachverband Bauwerksbegrünung bei der Durchführung des Weltkongresses für Dach- und Fassadenbegrünung vom 20.-22. Juni in Berlin.

Deutschland steht angesichts der Veränderungen im Hinblick auf Migration, Demografie, Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung und technischem Fortschritt vor großen Herausforderungen.

Seit April 2016 gelten neue Vergabevorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte (Teil 4 des GWB ergänzt durch VgV und weitere Rechtsverordnungen).

Im April 2016 ist die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – kurz Vergabeverordnung (VgV) – in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherigen Vergabeverordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und für Lieferleistungen (VOL).

Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in unseren Inhalten bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern überwiegend die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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